S A T Z U N G 

des 

Anglervereins Panketal e.V.

 

1 Name Sitz und Rechtsform des Vereins

1. Der Verein führt den Namen Anglerverein Panketal e.V. im Folgenden AV Panketal e.V. genannt. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer VR675 des Amtsgerichtes Bernau eingetragen.

2. Der Sitz des Vereins ist die Gemeinde Panketal.

a. Geschäftsstelle

- als Geschäftsstellenadresse gilt die Adresse des jeweils ersten Vorsitzenden des AV Panketal e.V.

3. Der AV Panketal e.V. vertritt ausschließlich gemeinnützige Interessen. Er ist Mitglied des Anglerverbandes Niederbarnim e.V., dessen Satzung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt wird.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2 Zweck und Aufgaben

1. Anliegen des AV Panketal e.V. ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder zur Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des waid- und hegegerechten Angelns sowie die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer. Die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes. In diesem Sinne regt er seine Mitglieder zu einer aktiven Betätigung in der Natur im Interesse der Allgemeinheit an und fördert ihre satzungs-mäßige, gemeinnützige Tätigkeit.

2. Der AV Panketal e.V. verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch:

a. die Ausübung und Förderung des waid- und hegegerechten Angelns,

b. die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden, wissenschaftlichen Instituten, Vereinigungen und Verbänden, die sich für die Gestaltung der Landeskultur, den Naturschutz und den Sport einsetzen.

c. die Betätigung seiner Mitglieder im Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, und Tierschutz,

d. Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der Arterhaltung und der Wiedereingliederung verschollener bzw. abgewanderter Arten,

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e. die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung bei der Wiederherstellung desselben,

f. die Durchführung bzw. Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen und Schulungen zum Fischereirecht und weiteren Gesetzen und Verordnungen für seine Mitglieder.

g. die Durchführung von Angelveranstaltungen unter besonderer hegerischer Erfordernisse,

h. die Heranführung der Jugend an das Angeln und die Betätigung in den Schutzprogrammen gemäß Punkt d.,

i. die Unterstützung von Mitgliedern bei der Erhaltung und Schaffung von Möglichkeiten zur Ausübung des Angelns in allen seinen Formen,

j. die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber dem Kreisanglerverband, dem Landesanglerverband, sonstigen Behörden und Institutionen des Landkreises Barnim und in der Öffentlichkeit.

3 Grundsätze, Gemeinnützigkeit

1. Der AV Panketal e.V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-schaftliche Zwecke. Seine Ziele verfolgt er ausschließlich und unmittelbar auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Mittel des AV Panketal e.V. dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des AV Panketal e.V. können alle natürlichen Personen ab dem 8. Lebensjahr werden, die die Satzung des Vereins anerkennen.

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Sie wird nach Entscheidung des geschäftsführenden Vorstandes rechtskräftig.

3. Die fördernde Mitgliedschaft von natürlichen und juristischen Personen ist zulässig.

4. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe an.

5. Die Mitgliedschaft endet:

a) mit sofortiger Wirkung bei Tod des Mitgliedes

b) durch schriftliche Austrittserklärung/Kündigung der Mitgliedschaft mit eingeschriebenem Brief an den geschäftsführenden Vorstand mit einer Frist von einem Kalendervierteljahr zum 31. Dezember

c) durch Ausschluss aus wichtigem Grund aus dem AV Panketal e.V., wichtige Gründe liegen vor:

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- wenn das Vereinsmitglied schwerwiegende Verstöße gegen die Mitgliedspflichten begeht,

- und/oder die Interessen des Vereins und seiner satzungsmäßigen Ziele schädigt,

- wenn es wegen eines Verstoßes gegen fischereirechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt worden ist,

- wenn es innerhalb des Vereins wiederholt in erheblichem Umfang Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat.

6. Ein Mitglied, dass in erheblichen Maß der Satzung, besonders dem Satzungszweck zuwiderhandelt und damit dem AV Panketal e.V. oder eines seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit verleumdet oder schädigt bzw. wiederholt gegen Vereinsbeschlüsse verstößt, kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes aus dem AV Panketal e.V. ausgeschlossen werden. Dem Betroffenen muss vorher rechtliche Gehör gewährt werden. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an die Mitglieder-versammlung zu richten. Die Mitgliederversammlung entscheidet entgültig. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ämter und Rechte im Verein.

7. Maßregelungen statt eines Ausschlusses kann der Vorstand des AV Panketal e.V. in weniger schweren Fällen gegen ein Mitglied nach vorheriger Anhörung erkennen auf:

a) zeitweiliger Entziehung von Vereinsrechten

b) Verweis mit oder ohne Auflage

Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an die Mitgliederversammlung zu richten. Die Mitgliederversammlung entscheidet entgültig.

5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder, außer fördernde Mitglieder, haben im Rahmen der Satzung das Recht:

a) auf ideelle Unterstützung in ihren Angelegenheiten, soweit diese nicht den Rechten bzw. Interessen anderer Mitglieder entgegenstehen;

b) auf Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden, natürlichen und juristischen Personen;

c) von dem Verein über neue Bestimmungen zum Fischereirecht und zum Arten- und Tierschutz Informationen zu erhalten und sich in diesen Fragen beraten zu lassen;

d) die Einrichtungen des AV Panketal e.V. zu nutzen und an den Mitteln, die der Anglerverein zu Förderzwecken erhält, beteiligt zu werden;

e) mehrere der vorstehenden Möglichkeiten nebeneinander;

f) die Ausbildungsmöglichkeit bzw. Vermittlung zur Ausbildung durch den Verein zu nutzen.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet:

a) die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten;

b) sich satzungsgemäß zu verhalten, die gefassten Beschlüsse des AV Panketal e.V. einzuhalten;

c) sich für die Vereinssatzung einzusetzen;

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d) ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem AV Panketal e.V. fristgemäß zu erfüllen;

e) den Vorstand über vereinsschädigende Betätigungen, Verstöße gegen die Satzung anderer Mitglieder nach Kenntnis zu informieren;

f) kein Rechtsgeschäft; Verhandlungen zu diesem, mit Dritten entgegen den Interessen eines anderen Mitgliedes des AV Panketal e.V. vorzunehmen, wenn das andere Mitglied vorher sein Interesse bekundet und noch nicht aufgegeben hat.

6 Mitgliedsbeiträge

Der AV Panketal e.V. erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitglieds-beitrages wird vom Vorstand vorgeschlagen.

7 Organe

1. Die Organe des AV Panketal e.V. sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des AV Panketal e.V.. Seine Beschlüsse sind für alle Organe und Mitglieder des AV Panketal e.V. bindend.

3. Vorstandsmitglieder können bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, mit Beschluss der Mitgliederversammlung, von ihrer Funktion entbunden werden.

8 Mitgliederversammlung

1. Die jährlich mindestens einmal einberufene Mitgliederversammlung beschließt außer über die gestellten Anträge, insbesondere über den Geschäftsbericht, die Wahl und Entlastung des Vorstandes, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des AV Panketal e.V. erfordert oder wenn ein Mitglied des Vorstandes oder ¼ der Mitglieder es verlangen.

3. Die Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied schriftlich unter Einhal-tung einer Frist von drei Wochen (Sende-/Postaufgabedatum) und Bekanntgabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte einzuberufen. Die Form der Zustellung erfolgt per e-Mail an die vom Verein jedem Mitglied zur Verfügung gestellte e-Mail Adresse oder einfachen Brief. Anträge sind spätestens vier Wochen vor Versammlungstermin schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.

4. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für Satzungs-änderungen ist eine ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Zu einem Beschluss, der eine Neuwahl des Vorstandes oder die Auflösung des AV Panketal e.V. enthält, ist eine ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Über die in der

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Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine vom Vorsitzenden der Mit-gliederversammlung zu unterzeichnender Niederschrift aufzunehmen. Die Mitglieder-versammlung regelt die Angelegenheiten des Anglervereins, soweit sie nicht durch den Vorstand wahrgenommen werden. Er setzt die entgültige Tagesordnung fest und ist insbesondere zuständig für:

a) Durchführung der satzungsmäßigen Wahlen

b) Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung unter Offenlegung der Finanzen

c) Entlastung des Vorstandes

d) Genehmigung des Haushaltsplanes

e) Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages

f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen

g) Beschlussfassung über eingebrachte Anträge

h) Beschlussfassung über die Auflösung des Anglervereins

5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.

6. Jedes Vereinsmitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres hat eine Stimme. Stimmenübertragung ist nicht möglich.

9 Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

- dem/der Vorsitzenden(in)

- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden(in)

- dem/der Schatzmeister(in)

- dem/der ersten Schriftführer(in)

- und weiteren, von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

2. den geschäftsführenden Vorstand bilden:

- der/die Vorsitzende

- der/die stellvertretende Vorsitzende

- der/die Schatzmeister(in)

- der/die erste Schriftführer(in)

3. den Vertretungsvorstand gemäss § 26 BGB bilden:

1. der/die Vorsitzende

2. der/die stellvertretende Vorsitzende

3. sie vertreten sich gegenseitig, sie sind alleinvertretungsberechtigt.

4. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die Wiederwahl ist zulässig. Bei Ausscheiden eines Vorstands-mitgliedes erfolgt die Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes durch die Mitglieder-versammlung.

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5. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung und Ersatz aller nachgewiesenen Auslagen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ent-standen sind.

6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als nicht angenommen.

7. Kassenrevisoren

- Die Kassenrevisoren werden durch die Mitgliederversammlung auf die gleiche Dauer wie der Vorstand gewählt.

10 Bekanntmachungen, Niederschriften

1. Über die Beratungen der Mitgliederversammlungen und des Vereinsvorstandes sind Protokolle anzufertigen, die vom jeweiligen Versammlungsleiter und vom Protokoll-führer zu unterzeichnen sind. Zwingend geforderte Beschlüsse sind zu beurkunden.

2. Bekanntmachungen des AV Panketal e.V. erfolgen durch e-Mail oder einfachen Brief.

11 Vereinsschiedsgericht

1. Das Vereinsschiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Beisitzern und zwei weiteren Mitgliedern. Es ist nur der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

2. Das Vereinsschiedsgericht entscheidet auf schriftlichen Antrag bei:

- Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern untereinander

- zwischen Mitgliedern und Vorstand

3. Die anliegende Schiedsvereinbarung ist Bestandteil dieser Satzung.

12 Ausschüsse

1. Für die Erledigung von Aufgaben sind ständige und nichtständige Ausschüsse zu wählen, die als Fachorgane zur Unterstützung des Vorstandes fungieren. In jedem Ausschuss muss ein Vorstandsmitglied vertreten sein. Die weiteren Ausschuss-mitglieder dürfen nicht Vorstandsmitglieder, müssen jedoch Mitglied des AV Panketal e.V. sein.

2. Die Ausschüsse haben vorbereitende, kontrollierende, beratende und ausführende Funktionen. Sie sind nicht beschluss-, jedoch antragsberechtigt.

3. Die Arbeit der Ausschüsse wird bei ständigen Ausschüssen mit entsprechender Ordnung, bei zeitweiligen Ausschüssen mit Beschluss des Vorstandes geregelt.

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13 Geschäftsordnung

Der Vorstand des AV Panketal e.V. handelt nach einer Geschäftsordnung, in der die Aufgabenverteilung der einzelnen Mitglieder und Bereiche sowie Kriterien zur Vereinfachung der Vereinsführung geregelt sind.

14 Auflösung

1. Über die Auflösung des AV Panketal e.V. oder Wegfall des vereinbarten Vereinszwecks beschließt die Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder.

2. Liquidatoren sind zwei unabhängige Personen sowie ein Vorstandsmitglied, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

3. Bei Auflösung des AV Panketal e.V. oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt nach Abdeckung der Verbindlichkeiten das Vermögen des Vereins an den Anglerverband Niederbarnim e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

15 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist: B e r n a u

16 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde erstmalig auf der Gründungsversammlung am 12.12.2003 beschlossen und trat mit Beschlussfassung in Kraft.

1. Satzungsänderung: 15.12.2007

Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die sich aus Erfordernissen der Eintragung in das Vereinsregister bzw. der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ergeben.

Panketal, 15. Dezember 2007

 

Unterschriften des vertretungsberechtigten Vorstandes:

1. Vorsitzender: Marco Szilat

2. Vorsitzender: Dr. Jens Buttgereit